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Sonntag, 30. Januar 2011

Geschenk aus Karlsruhe

SvenjaAusgerechnet am 11. Januar, meinem Geburtstag, hat das Bundes­ver­fas­sungs­gericht mir ein ganz besonderes Geschenk gemacht, indem es eine wesent­liche Bestimmung des TSG für verfassungswidrig erklärt hat. Wir sind demnach nicht mehr ge­zwun­gen, uns operieren zu las­sen, um auch rechtlich im em­pfundenen Geschlecht aner­kannt zu werden.

TSG steht übrigens nicht für „Turn- und Sportverein“, sondern ist die Abkürzung für das Transsexuellengesetz, unseren Leitfaden für die Transition, das Handbuch zum Rübermachen. Darin steht alles, was man für den erfolgreichen Wechsel von Sven zu Svenja wissen muss. Allein in Modefragen hält der Gesetzgeber sich recht bedeckt. Im Gegensatz zu mir :-)

Bisher musste man sich in einer schwierigen Operation die Geschlechtsorgane entfernen lassen, um auch im Personen­stands­register den gewünschten Geschlechtseintrag männlich, oder weiblich, zu bekommen.

Im Klartext: Wer nicht bereit war, sich operieren zu lassen, der meinte es auch nicht ernst. Mediziner wissen schon seit vielen Jahren*, dass diese Schluss­folgerung falsch ist und selbst die beiden psychiatrischen Gutachter für die Namens­änderung haben mir damals trans bescheinigt, ohne überhaupt die Frage nach der OP gestellt zu haben.

Die Verfassungsrichter sind der aktuellen Lehrmeinung gefolgt, wonach nicht die Operation entscheidend sei, sondern "wie konsequent der Transsexuelle in seinem empfundenen Geschlecht lebt und sich in ihm angekommen fühlt". Für dieses Statement könnte ich sie küssen, die Jungs und das Mädel vom Bundesverfassungsgericht, denn genau das ist auch meine Überzeugung.

Es wird sicher noch eine Weile dauern, bis das TSG in einer geänderten Fassung vorliegt, aber die genannte Vorschrift darf bereits jetzt nicht mehr angewandt werden.

Doch neben aller Politik und Juristerei, was bedeutet das für mich ganz persönlich? Was habe ich davon? Ich kann jetzt endlich diesen blöden Fehler in meiner Geburtsurkunde ändern lassen: Es wurde damals in Klingberg kein Junge geboren, sondern ein Mädchen, wenn auch mit Extras.

Und was ändert sich für mich, nachdem ich meinen Personenstand habe ändern lassen? Auf Anhieb kommen mir nur zwei bedeutsame Konsequenzen in den Sinn: Falls ich mal wieder heiraten wollte, könnte mein Ehepartner nur noch ein Mann sein. Mit einer Frau könnte ich aber die eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Vorher war es umgekehrt. Und die zweite Konsequenz ist, falls ich mal in den Knast muss, wäre es dann der Frauenknast. Wobei ich mit den Konsequenzen zu 2 wesentlich leichter leben könnte, als mit denen zu 1, fürchte ich.

Sollte ich nämlich jemals wieder heiraten wollen, so müsste es schon eine supersüße, nette, sexy, langbeinige Blondine mit einem Herzen aus Gold sein, mit der ich mich schon vor der Hochzeit anzicken würde, wer wohl das schönere Kleid tragen wird.

Glücklicherweise beträgt die aktuelle BHW (Blondinenheiratswahrscheinlichkeit) exakt NULL. Und meine Ansicht über das Heiraten kennt ihr ja bereits: „Eher stöckele ich im nassen T-Shirt auf PeepToes über eine Baustelle.“

Fazit: Ich freue mich sehr über die Entscheidung 1 BvR 3295/07* aus Karlsruhe, denn auch für mein eigenes Leben hat sie ganz konkrete Auswirkungen. Ich werde endlich die Personenstandsänderung erreichen können, ohne dass ich vorher ins Krankenhaus muss. Es ist genau so, wie die Richter sagen, entscheidend ist, wie konsequent man sein neues Leben führt und sich in ihm angekommen fühlt. Und in dieser Disziplin gebe ich mir selbst mal eben volle hundert Punkte. Auch ohne OP...


* weiß jemand, wann und wo die alte Lehrmeinung erstmal infrage gestellt wurde?
* der Leitsatz zum Beschluss des Ersten Senats vom 11. Januar 2011 findet sich unter 1 BvR 3295/07

Montag, 18. Dezember 2006

Hurra... es ist ein Mädchen....!

Welch ein Happy Day! Als ich heute den Briefkasten öffne und einen dieser gelben Umschläge vom Amtsgericht finde, schwant mir zuerst nichts Gutes: Mahnung? Unterhaltsklage? Aufforderung zum Strafantritt?
Nein! Es ist der Beschluss meiner Vornamensänderung. Also doch keine weitere Anhörung mehr. Der neue Name wird einfach per Post zugestellt. Und wie ich den Beschluß so lese, denke ich spontan: Hurra, es ist ein Mädchen!
Meine alten Vornamen Sven Georg Bernd sind entgültig gestrichen. Stattdessen heiße ich jetzt tatsächlich Svenja. Ich bin völlig aus dem Häuschen vor Freude und kann es noch gar nicht glauben.
Ich muß noch diese Woche zum Rathaus stöckeln und mir meine neue Geburtsurkunde holen und gleich einen neuen Personalausweis beantragen.
Was muß ich noch alles ändern? Bankkonten, Kreditkarten, Mietverträge, Zeugnisse und Urkunden, Türschilder, Büchereiausweis, sämtliche Versicherungen, Kfz-Brief und -Schein, Führerschein, oh my Lord. Das wird eine Menge Arbeit und Euros verschlingen. Aber was tut man nicht alles für einen lieben neuen Erdenbürger :-)
PS: habe ich erwähnt, daß die Namensänderung satte 3.000 EUR kostet? Ein billiges Mädchen bin ich jedenfalls nicht...!